Zum Ortstermin sollten alle bewertungsrelevanten Unterlagen, die unmittelbar die Immobilie betreffen, verfügbar sein.
Deren Beschaffung ist Sache des Auftraggebers. Wobei die Unterlagen, je nach Auftrag, auch vom Sachverständigen beschafft werden können.
Allgemeine Unterlagen:
Vollständiger Grundbuchauszug (für alle zu bewertenden Flurstücke), maximal drei Monate alt
Auszug aus dem Liegenschaftskataster(für alle zu bewertenden Flurstücke), maximal drei Monate alt
sollten Lasten oder Beschränkungen (Abt. II des Grundbuchs) an dem Grundstück bestehen, so werden die diesen Eintragungen zugrunde liegenden Urkunden benötigt:
- Aktuelle Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis oder Negativauskunft
- Auskunft zur bauplanungsrechtlichen Situation (u.a. Flächennutzungsplan, Bebauungsplan)
- Auskunft zur Erschließungsbeitragssituation
- Auskunft zur Altlastensituation
- Bauzeichnungen (Grundrisse, Schnitte, Ansichten)
- Wohn- bzw. Nutzflächenberechnung
- Berechnung der Brutto-Grundfläche (ggf. des umbauten Raumes/des Brutto-Rauminhaltes)
- Baubeschreibung aus den Baugenehmigungsunterlagen
- Auskunft aus der Denkmalliste und ggf. Kopie des Denkmalbescheids nebst Begründung
- Auskunft über den Zeitpunkt der Gebäudeerrichtung (Schlussabnahmebescheinigung o. ä.)
- Angaben über Zeitpunkt und Umfang von Modernisierungsmaßnahmen und -kosten
- Kopie der Miet-/Pachtverträge (insbes. bei Gewerbeobjekten)
- Aufstellung der aktuellen Mieten/Pachten (nettokalt) und der Nebenkosten bzw.
- Aufstellung der Erlöse/Kosten und Belegung der letzten Jahre insbesondere bei gastgewerblichen und Ferienimmobilien
- Zeitpunkt der letzten Mieterhöhung
- Angaben über Mietbindungen/öffentliche Förderung/Mietminderung