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Gutachten in Hamburg und dem Umland

Anlässe für Gutachten sind z.B.
  • Erbe/Schenkung
  • Scheidung
  • Pflegschaft/Betreuung
  • Verkauf
  • Feststellung Vermögensstatus
  • Reines Interesse

Ermittelt wird der Verkehrswert
von Ein-/Zweifamilienhäusern, Doppelhaushälften, Reihenhäusern, Eigentumswohnungen, Mehrfamilienhäusern. Andere Immobilien auf Anfrage.

„Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.“
(§ 194 BauGB)

Mündliche Preisschätzung

Die günstigste und schnellste Variante.
  • Umfasst eine Besichtigung der Immobilie, Preisrecherche im Büro und Mitteilung des Preises per Telefonat bzw. E-Mail
  • Keine Prüfung von Hausunterlagen und keine ausführlichen Begründungen
  • Verzicht auf eine genaue Lagedokumentation sowie Baubeschreibung

Anwendung: Standardwohnimmobilien, kleine Anlageobjekte bis 5 Wohnungen.
Geeignet für Kaufinteressenten und Eigentümer die eine kurzfristige Entscheidungshilfe benötigen.

Kurzgutachten / Schriftliche Preisschätzung

Umfasst eine Besichtigung der Immobilie und die schriftliche Erstellung der Bewertung.
  • Zusammenstellen der erforderlichen Unterlagen Fotodokumentation
  • Einbeziehung von Rechten und Lasten
  • Einsichtnahme in die Bauakte und Grundbuchakte falls erforderlich
  • Persönliches Gespräch über die Bewertung und Beantwortung von Fragen
Sollte es zum Kauf kommen kann nach Absprache eine Überprüfung des Vertragsentwurfs erfolgen.

Hinweis: Renovierungs- und Sanierungskosten können nur sehr pauschal geschätzt werden. Sobald individuelle Wünsche auftreten, sollten diese mit einem Architekten geklärt werden.

Verzicht auf eine genaue Lagedokumentation, Baubeschreibung und eine ausführliche Erläuterung/Begründung der Bewertungsverfahren.
Anwendung: Standardwohnimmobilien, Anlageobjekte
Geeignet für Kaufinteressenten und Eigentümer die eine fundierte Entscheidungsgrundlage z. B. familienintern oder gegenüber Eigentümern bzw. Kaufinteressenten benötigen.

Verkehrswertgutachten nach § 194 Baugesetzbuch
Erforderlich für eine sichere, objektive und gerichtsfeste Einschätzung des Immobilienwertes.
Schriftliche und gebundene Form.
Leistungen wie unter Kurzgutachten.
Zusätzlich umfangreiche Unterlagen- und Fotodokumentation sowie Lage- und Baubeschreibung. Ausführliche Erläuterung und Begründung der Bewertungsverfahren.

Honorar für ein Gutachten

Nach einer Vorbesprechung erhalten Sie ein unverbindliches Angebot.

Das Honorar ist abhängig von der Art der Immobilie und für welche Zwecke Sie das Gutachten benötigen. Außerdem vom Umfang des gewünschten Immobiliengutachtens und der Entfernung zwischen meinem Büro und Ihrer zu bewertenden Immobilie.

Hinzu kommen Auslagen der Gebühren für Grundbuchauszüge, Liegenschaftskarten etc.

  • Was haben Sie von einem Gutachten?
    • Klarheit und Sicherheit im Gespräch mit den verschiedenen Parteien
    • Entschärfung emotionsgeladener Situationen, z.B. im Scheidungsfall
    • Neutrale Berücksichtigung aller wertrelevanten Gesichtspunkte
    • Absicherung im Betreuungsfall, so dass bei der Verwertung der Immobilie im Sinne des Betreuten gehandelt wird
  • Beispiele für Gutachten
    • Gutachten über ein Einfamilienhaus im teilsanierten Zustand . Vorort von Hamburg
    • Gutachten über ein Einfamilienhaus zum Zweck des Kaufs durch die Mieter. Vorort von Hamburg
    • Gutachten über einen Garagenhof. Vorort von Hamburg
    • Gutachten über eine Eigentumswohnung mit gewerblicher Nutzung in Hamburg
    • Gutachten über einen teilsanierten Bauernhof (Resthof) im ländlichen Lübecker Raum
    • Kurzgutachten über eine Rotklinkervilla an einer Durchgangsstraße in begehrter Wohnlage von Hamburg
    • Gutachten über eine Doppelhaushälfte in Wasserlage an einem Privatsee. Vorort von Hamburg
    • Gutachten über ein Stadthaus (Wohnen u. Arbeiten) Baujahr 1860 in Hamburg
    • Gutachten über ein Einfamilienhaus in Holzständerbauweise mit Erbbaurecht in Hamburg
    • Schätzung der Miete für ein individuelles, hochwertiges Einfamilienhaus in Lüneburg
    • Gutachten über ein Gewerbegrundstück mit Grunddienstbarkeiten in Hamburg
    • Gutachten über ein nach WEG aufgeteiltes Mehrfamilienhaus in Hamburg
    • Gutachten über ein Holzhaus auf Pachtland in einem Wochenendhausgebiet in der Nähe Hamburgs
    • Gutachten über ein renovierungsbedürftiges Einfamilienhaus mit Wirtschaftsgebäuden, Grün- und Ackerland im Außenbereich. Vorort von Hamburg
  • Unterlagen für ein Gutachten

    Zum Ortstermin sollten alle bewertungsrelevanten Unterlagen, die unmittelbar die Immobilie betreffen, verfügbar sein.
    Deren Beschaffung ist Sache des Auftraggebers. Wobei die Unterlagen, je nach Auftrag, auch vom Sachverständigen beschafft werden können.

    Allgemeine Unterlagen:
    Vollständiger Grundbuchauszug (für alle zu bewertenden Flurstücke), maximal drei Monate alt
    Auszug aus dem Liegenschaftskataster(für alle zu bewertenden Flurstücke), maximal drei Monate alt
    sollten Lasten oder Beschränkungen (Abt. II des Grundbuchs) an dem Grundstück bestehen, so werden die diesen Eintragungen zugrunde liegenden Urkunden benötigt:

    • Aktuelle Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis oder Negativauskunft
    • Auskunft zur bauplanungsrechtlichen Situation (u.a. Flächennutzungsplan, Bebauungsplan)
    • Auskunft zur Erschließungsbeitragssituation
    • Auskunft zur Altlastensituation
    • Bauzeichnungen (Grundrisse, Schnitte, Ansichten)
    • Wohn- bzw. Nutzflächenberechnung
    • Berechnung der Brutto-Grundfläche (ggf. des umbauten Raumes/des Brutto-Rauminhaltes)
    • Baubeschreibung aus den Baugenehmigungsunterlagen
    • Auskunft aus der Denkmalliste und ggf. Kopie des Denkmalbescheids nebst Begründung
    • Auskunft über den Zeitpunkt der Gebäudeerrichtung (Schlussabnahmebescheinigung o. ä.)
    • Angaben über Zeitpunkt und Umfang von Modernisierungsmaßnahmen und -kosten
    • Kopie der Miet-/Pachtverträge (insbes. bei Gewerbeobjekten)
    • Aufstellung der aktuellen Mieten/Pachten (nettokalt) und der Nebenkosten bzw.
Aufstellung der Erlöse/Kosten und Belegung der letzten Jahre insbesondere bei gastgewerblichen und Ferienimmobilien
    • Zeitpunkt der letzten Mieterhöhung
    • Angaben über Mietbindungen/öffentliche Förderung/Mietminderung
    Bei Wohnungs- und Teileigentumseinheiten zusätzlich:
    • Teilungserklärung mit allen Nachträgen und Ergänzungen
    • Aufteilungsplan (aus notarieller Urkunde)
    • Abgeschlossenheitsbescheinigung
    • Name und Anschrift des WEG-Verwalters
    • Wirtschaftsplan/Hausgeldabrechnung
    • derzeitige Höhe des Hausgeldes
    • Informationen über Hausgeldrückstände
    • Beschlussprotokolle der Eigentümergemeinschaft
    • Vereinbarungen der Eigentümergemeinschaft
    Bei Erbbaurechten zusätzlich:
    • Erbbaugrundbuch/Eigentümergrundbuch
    • Erbbaurechtsbestellungsvertrag sowie alle Nachträge
    • Angaben zu evtl. durchgeführten Erbbauzinserhöhungen/Vereinbarungen/Neufestsetzungen
    • Angaben über die Höhe des derzeitigen Erbbauzinses
    • tatsächlicher Erbbauzins
    • gesetzlich und vertraglich erzielbarer Erbbauzins
Leuchtturm an der Elbe

Michael Hollmann

Gutachter

Kontakt und Anfragen:
Bürogemeinschaft im Aurikelstieg 45, 22850 Norderstedt
Tel.: 040 851 741 13
Tel.: 040 851 741 99
E-Mail: ObscureMyEmail

Wenn Sie Ihr Haus, Ihre Eigentumswohnung oder andere Immobilien in Hamburg und Umland bewerten lassen möchten, dann rufen Sie mich gerne an oder schreiben Sie mir bitte eine E-Mail.

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